Rahmenbedingungen
Ablauf & Kosten
Wie eine psychotherapeutische Behandlung abläuft und welche Rahmenbedingungen gelten.
Der Ablauf im Überblick
- 1
Kontaktaufnahme
Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail. Bitte hinterlassen Sie auf der Mailbox Ihren Namen und eine Rückrufnummer.
- 2
Psychotherapeutische Sprechstunde
Seit 2017 wird zeitnah ein Sprechstundentermin angeboten, um zu klären, ob eine psychische Störung vorliegt und eine ambulante Therapie indiziert ist.
- 3
Probatorische Sitzungen
2–4 Probestunden, um zu entscheiden, ob die Therapie bei diesem Therapeuten stattfinden soll – die Beziehung zwischen Patient und Therapeut ist zentral.
- 4
Ärztlicher Konsiliarbericht
Vor Beginn der eigentlichen Therapie ist ein Arztbesuch (Hausarzt, Internist oder Neurologe) nötig, um körperliche Ursachen auszuschließen.
- 5
Beginn der Therapie
Nach den probatorischen Sitzungen und dem Konsiliarbericht kann die reguläre Therapie beginnen – sofern ein Behandlungsplatz frei ist.
Zugang zur Psychotherapie
Jeder Mensch hat ein Anrecht auf Psychotherapie, solange er krankenversichert ist, eine psychische Störung hat und über eine ausreichende Therapie- und Veränderungsmotivation verfügt. Eine psychische Störung umfasst u. a. das persönliche Leid, eine Beeinträchtigung der Lebensführung und teilweise unangemessenes Verhalten.
Jeder Mensch kennt psychische Beschwerden und gerät im Laufe seines Lebens in verschiedene Krisen. Meistens lassen sie sich ohne professionelle Hilfe bewältigen. Manchmal gelingt es jedoch nicht, aus eigener Kraft oder durch Gespräche mit Vertrauten wieder ins seelische Gleichgewicht zu kommen. Dann könnte es sinnvoll sein, eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten aufzusuchen.
Krankenversicherte benötigen keine Überweisung von Ärzten, um Psychotherapie in Anspruch zu nehmen – es reicht die Krankenversichertenkarte. Der gewählte Psychotherapeut muss eine Kassenzulassung haben, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Die psychotherapeutische Sprechstunde
Seit 2017 sollen Psychotherapeuten Hilfesuchenden zeitnah einen Sprechstundentermin anbieten, um abzuklären, ob eine psychische Störung vorliegt und eine ambulante Therapie indiziert ist. Besteht kein Verdacht auf eine psychische Krankheit, kann der Patient die Krisensituation ggf. auch durch andere Hilfemöglichkeiten stabilisieren.
Liegt eine psychische Störung vor, teilt der Psychotherapeut mit, wann eine Behandlung in der eigenen Praxis möglich ist – häufig gibt es Wartezeiten von sechs bis neun Monaten – und verweist auf die Möglichkeiten, andere Praxen zu kontaktieren. Auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (patienten.kvno.de/praxissuche) gibt es eine gute Praxis-Suchfunktion mit Hinweis auf die Terminservicestelle.
Probatorische Sitzungen
Es ist möglich, 2–4 Probestunden bei einem Therapeuten zu machen, bis man entscheidet, ob man dort die Therapie durchführen will. Die Beziehung zwischen Patient und Therapeut spielt bei einer Psychotherapie eine zentrale Rolle, deshalb ist die Auswahl des passenden Therapeuten wichtig.
Nach diesen probatorischen Sitzungen und auf jeden Fall bevor die eigentliche Therapie beginnt, muss ein Arzt – z. B. Hausarzt, Internist oder Neurologe – aufgesucht werden, um abzuklären, ob eventuell eine körperliche Erkrankung vorliegt, die zusätzlich medizinisch behandelt werden muss (Konsiliarbericht).
Richtlinien-Psychotherapie
Psychotherapie ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme. Eine Therapiesitzung dauert i. d. R. 50 Minuten. Die Therapie erstreckt sich über maximal 2 × 12 Sitzungen (Kurzzeittherapie) bzw. gesamt 60 Sitzungen (Langzeittherapie). Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen um weitere 20 Sitzungen (max. 80 Sitzungen) verlängert werden.
Jeweils zu Beginn eines Quartals legt der Patient seine Gesundheitskarte vor. Der Patient teilt dem Therapeuten jeden Wechsel seiner Krankenkasse unverzüglich mit. Der Patient verpflichtet sich, während der Therapie keine illegalen Drogen zu konsumieren und im Falle einer bestehenden Suchterkrankung Abstinenz anzustreben sowie diese in Absprache durch den Hausarzt kontrollieren zu lassen.
Kosten
Die Behandlung erfolgt für alle gesetzlich und privat Versicherten („Alle Kassen und Privat“). Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten im Rahmen der Richtlinien-Psychotherapie. Für Selbstzahler und private Kostenträger gelten die entsprechenden Abrechnungsmodalitäten.
Hinweis: Konkrete Gebühren und individuelle Konditionen klären wir persönlich im Erstkontakt.
Schweigepflicht
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit über das verpflichtet, was ihnen durch und über Patientinnen und Patienten oder Dritte beruflich anvertraut wurde und bekannt geworden ist. Ausnahme: Für den Therapeuten besteht Anzeigepflicht bei bestimmten Straftaten.